Warum das Darknet wichtig ist und warum es keine abschaffen darf

Warum das Darknet wichtig ist und warum es keine abschaffen darf

Laut einer Meldung von heise.de wurde auf dem 22. europäischen Polizeikongress von @GünterKrings ein Verbot des Darknets gefordert:

"Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann. Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner  Meinung nach keinen legitimen Nutzen. Wer das Darknet nutzt, führt in  der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich  auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln."

Genau in dieser Aussage liegt aber das Problem

Eine Demokratie bleibt nicht unbedingt frei und offen! Auch das lieber Günter Krings sollte eine einfache Erkenntnis sein! Ein solcher Umbau der Rechtsordnung würde konservativen und rechtsgerichteten Strukturen in die Hände spielen. Das Darknet ist ein wichtiger Grundpfeiler zur Erhaltung von demokratischen Strukturen. Auch wenns nicht jeder Person passt: Wer die Abschaffung fordert, nagt an der Stabilität der Demokratie!

Das ist einfach eine absurde Idee und fernab von jedem klaren Verstand, denn auch umgekehrt funktioniert Krings Logik nicht: Wir können ja alle bestaunen, wie engagiert autokratische Systeme dabei sind, das Darknet zu erhalten. Wollen die wirklich, dass Whistleblower und anders denkende Menschen mehr Raum bekommen?

Es wird heiß!

Nun liegt für die 975. Sitzung des Bundesrates am 15.03.2019 ein Punkt auf der Agenda, der es in sich hat: "TOP 10: 33/19  Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer  eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten  Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen"

Dem Antrag der Länder NRW und Hessen ist im Detail zu entnehmen:

"Diese Angebote stellen eine  erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, ohne dass die geltende Rechtslage ausreichende Möglichkeiten für eine angemessene strafrechtliche Verfolgung bietet."

Als Lösung wird im Antrag ein neuer Straftatbestand "des Anbietens von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten" gefordert:

"Der  Tatbestand erfasst ausschließlich internetbasierte Angebote in hinsichtlich Zugang und Erreichbarkeit beschränkten Netzwerken und setzt die Ausrichtung der Leistung auf die Ermöglichung von Delikten, deren Begehung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, voraus."

Aufschrei? Jetzt?