Eine männlich gelesene Person mit kurzen Haaren, in schwarz-weiß vor schwarzem Hintergrund. Sie ist lediglich von der rechten Seite beleuchtet und hält einen Zeigefinger vor den Mund.

Telefonica verweigert die Herausgabe von Mobilfunk-Verkehrsdaten an Kund*innen

Seit Malte Spitz 2011 seine eigenen Vorratsdaten veröffentlicht hat ist nun viel Zeit vergangen. Auch mich interessiert welche Verkehrsdaten ich bei meinem Mobilfunkbetreiber hinterlasse.

Zum Verständnis: Momentan gibt es keine Vorratsdatenspeicherung. Jedoch fallen trotzdem Verkehrsdaten an. Lediglich die Tatsache, dass diese über einen längeren Zeitraum gespeichert werden entfällt.

Mich interessiert einfach konkret was dort enthalten ist. Und insbesondere was sich seit der Veröffentlichung von Malte Spitz verändert hat. Schließlich gab es zahlreiche Änderungen im Mobilfunk seit damals. Also ein rein persönliches Interesse.

Zudem muss ich erwähnen, dass ich persönlich keinen Mobilfunkvertrag habe. Ich nutze ausschließlich pseudonyme Simkarten. Daher habe ich eine Freund*in gebeten das Prozedere mit mir durchzuführen.

Das erste Auskunftsersuchen bei Telefonica Anfang Februar 2023

Zunächst habe ich mich gefreut und dachte das wird alles total einfach. Denn Telefonica bietet auf seiner Website ein Formular für diese Fälle an. Dort kann ich im Rahmen der DSGVO eine Anfrage bezüglich meiner persönlichen Daten stellen. Nachdem ich das Formular abgesendet hatte musste meine Identität mittels Brief überprüft werden. Ich bekam also ein postalisches Schreiben mit einer Tan. Mithilfe dieser konnte ich ein Archiv herunterladen.

Zu meiner Enttäuschung musste ich feststellen, dass das Archiv lediglich ein XML-Dokument mit Bestandsdaten enthielt. Von Verkehrsdaten war keine Spur. Bestandsdaten sind Daten wie Name, Anschrift, Kontoinformationen, Telefonnummer.

Mich interessieren aber die Bewegungsdaten. Und ich bin der festen Überzeugung, dass auch diese zu persönlichen Daten zählen.

Schreiben an Telefonica am 22. März 2023

Damit konnte ich mich nicht zufrieden geben. Daher formulierte ich folgendes Schreiben :

Hallo liebes O2-Team, 
hiermit beantrage ich eine Datenauskunft nach §15 DSGVO.
Bitte übersenden Sie mir eine aktuelle Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten Verkehrsdaten in tabellarischer Form. Diese Daten fallen bei der Kommunikation zwischen meinem Mobiltelefon und ihren Basisstationen an. Dazu gehören unter anderem Uhrzeit, Datum, Art der Aktion, Funkzelle, Cell-ID, Koordinaten der Funkzelle, meine IMSI, meine IMEI, IMSI und IMEI der Gegenstelle und IP-Adressen. Mein Ersuchen bezieht sich explizit nur auf die Verkehrsdaten. Meine Bestandsdaten (Name, Adresse, Kundennummer, etc…) möchte ich hiermit nicht erfragen.
Senden Sie mir die Daten entweder ausgedruckt oder auch gerne in digitaler Form (z.B. via Mail oder Download-Link) zu.
Mit folgenden Daten können Sie mich identifizieren:
    • Name: **********
    • Kundennummer: **********
    • Telefonnummer: **********
    • E-Mail: ***************** 

Ich freue mich auf baldige Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Telefonica am 17. April 2023

Ca. einen Monat später erhielt ich eine Antwort:

Nach eingehender Analyse Ihres Anliegens, möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass die gewünschten Informationen [...] nur sieben Tage gespeichert werden und danach unwiderruflich gelöscht werden müssen. Darüber hinaus sind für die Beauskunftung dieser Daten nur Behörden, mitunter Polizei oder Staatsanwaltschaft und dies auch nur basierend auf einem richterlichen Beschluss berechtigt.

Ich finde es tatsächlich eine komplett absurde Vorstellung, dass nur Behörden berechtigt sein sollen auf meine eigenen Daten zuzugreifen. Die DSGVO regelt ganz klar das Auskunftsrecht für alle Menschen, die von Datenspeicherung betroffen sind. Ich habe in einem weiteren Schreiben versucht das klarzustellen.

Erneutes Schreiben an Telefonica am 28. April 2023

Hallo liebes O2-Team, 
ich habe Sie am 22. März um eine Auskunft meiner gespeicherten mobilen Verkehrsdaten gebeten. Diese haben Sie mir nicht zugesendet. Stattdessen haben Sie mich darauf hingewiesen, dass die Speicherung nur 7 Tage erfolgt. 
Darüber hinaus schreiben Sie, dass nur Behörden mit einem richterlichen Beschluss zu einer Auskunft berechtigt sind. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Behauptung schlicht falsch ist. Der §15 der DSGVO  regelt eindeutig das Auskunftsrecht betroffener Personen. Erhobene Mobilfunk-Verkehrsdaten gehören zu den personenbezogenen Daten.
Daher bitte ich Sie ein weiteres mal mir eine aktuelle Kopie der gespeicherten Daten zu senden.
Ich freue mich auf baldige Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Telefonica am 12. Mai 2023

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. April 2023, welches uns veranlasst hat den Sachverhalt einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Beiliegend senden wir Ihnen die vorliegenden Einzelverbindunsgnachweise, welche zu ihrem Vertrag verarbeitet werden. Ihrem Wunsch auf Auskunft über Verkehrsdaten können wir jedoch nicht entsprechen, da die besondere Regelungen des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetztes (TTDSG) vorsehen, dass der Endnutzer (nur) einen Anspruch auf Einzelverbindungsnachweise hat, nicht aber auf andere Verkehrsdaten. Hierdurch werden die Daten Dritter, also anderer Teilnehmer, geschützt, da Verkehrsdaten auch  Informationen Dritter enthalten können.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Sie können sich hierzu an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Ich finde es einfach krass, dass Telefonica mir die Daten nicht übermittelt mit dem Argument des Schutzes von Daten anderer Teilnehmer*innen. Es wäre kein Problem diese Daten einfach auszusparen oder zu schwärzen. Dann wäre das TTDSG nicht berührt.

Ich bleibe jetzt einfach verwundert und verärgert über dieses Verhalten zurück und werde diese Sache nicht weiter verfolgen. Es kostet zu viel Energie.

Titelbild: https://pixabay.com/de/photos/mann-geheimnis-gesicht-mysteriös-4393964/