Eine Pizza auf einem schwarzen Tisch von oben fotografiert. Die Pizza ist in acht Teile geschnitten. Daneben etwas Mehlstaub, ein Glas Bier, ein Pilz, eine gelbe Paprika, eine rote Tomate und eine Zehe Knoblauch.

Was du sofort tun musst, wenn eine Person in deinem Namen im Internet bestellt 🍕

Du bekommst unfreiwillig Newsletter? Eine Person bestellt in deinem Namen an deine Adresse? In deinem Namen werden Abos abgeschlossen oder Accounts auf Social Media Seiten erstellt? Tja. Pech für die Person, die das gemacht hat. Denn es gibt gute Changen diese nun zu erwischen. Was du konkret machen musst erfährst du hier.

Eines vorweg: Für andere Menschen Dinge im Internet zu bestellen oder Accounts zu erstellen, um diesen damit auf die Nerven zu gehen ist generell keine gute Idee. Es ist nicht nur strafbar sondern auch sehr leichtsinnig. Denn die Person, die das macht produziert sehr viele konkrete Daten sowie Metadaten. Und diese Daten kannst du jetzt seit der DSGVO ganz einfach einsehen. Denn es handelt sich dabei ja um deine eigenen Daten. Suprise 🎉! Viele große Unternehmen bieten dafür sogar bereits eigene Formulare in ihren Datenschutzerklärungen auf ihren Websites. Alle anderen kannst du entweder via Mail oder postalisch anschreiben. Die Verbraucherzentrale bietet zum Beispiel einen praktischen Vordruck an: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf

Ein konkretes Beispiel

Nehmen wir mal ein Beispiel: Eine Person bestellt für dich im Internet unfreiwillig eine 🍕 Pizza. Was nun? Generell würde ich empfehlen Waren im kleineren Preissegment generell anzunehmen (Außerdem schmeckts ja evtl. lecker und kommt ganz gelegen). Dann erhältst du die Rechnung und damit erste Hinweise schon sehr schnell. Alternativ kannst du dir aber auch ein Foto der Rechnungsdaten machen.

Kontaktiert dann umgehend den Service oder das Unternehmen, welches die Bestellung entgegengenommen hat. Beantrage dort eine Auskunft über alle dort gespeicherten personenbezogenen Daten über dich nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bestehe auch auf Daten wie Telefonnummern, Mailadressen, Server-Zugriffszeiten, IP-Adressen, Refferer und User-Agent sofern vorhanden. Generell sollte das kein Problem sein, denn es sind ja deine Daten.

Das Unternehmen hat dir diese Daten unverzüglich, spätestens aber nach 4 Wochen auszuhändigen.

Kontaktiert Expert*innen

Jetzt ist es wichtig zu handeln solange die Daten noch «frisch» sind. Eine Expert*in sollte sich so schnell wie möglich um die Daten kümmern und erste Auswertungen vornehmen. Besonders dann, wenn IP-Adressen unter den Daten sind kann evtl. ein ungefährer Standort ermittelt werden. Die Analyse der IP-Adresse vermittelt auch einen ersten Hinweis auf Provider oder die technischen Kompetenzen der Person. Möglicherweise gibt es auch Übereinstimmungen in den Daten verschiedener Unternehmen. Vielleicht hast du aber auch Glück und es gibt weitere konkrete Daten wie Telefonnummern.

Eventuell erkennst du die Person schon aufgrund der Uhrzeit, des verwendeten Geräts oder Browsers oder hast eine sonstige Ahnung.

😘

Titelbild: https://pixabay.com/de/photos/pizza-italienisch-hausgemacht-käse-3007395/